Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2021/182  

Betreff: B3 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
23.08.2021 
10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Abwägungsbeschluss:

 

Zur

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Brockdorff-Rantzau-Str. 70

24837 Schleswig

16.05.2021

Unsere Stellungnahme vom 26.01.2021 wurde richtig in die Begründung des Bebauungs-

planes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor übernommen. Sie ist weiterhin gültig.

Keine Abwägung erforderlich.

LLUR (ländl. Räume)

18.05.2021

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Bebauungsplan zur Kenntnis genommen.

 

Das Dezernat Bodenordnung hat keine Bedenken geäußert, das Dezernat Landwirtschaft hat den Bebauungsplan nur zur Kenntnis genommen.

Keine Abwägung erforderlich.

Schleswig-Holstein Netz AG

Fröbelweg 1

24568 Kaltenkirchen

Unsererseits bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

Amt Kaltenkirchen-Land

Nachbargemeinden Nützen und Lentföhrden

Postfach 11 62

24559 Kaltenkirchen

18.06.2021

Mit Schreiben vom 26.01.2021 informierten Sie über das o.a. Bauleitplanverfahren.

Die Gemeinden Nützen und Lentföhrden haben die Inhalte zur Kenntnis genommen.

Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgetragen.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

Kreis Segeberg

Postfach 13 22

23792 Bad Segeberg

29.06.2021

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:

 

Tiefbau

Nach § 29 Abs. 1 Straßen-und Wegegesetz Schleswig-Holstein dürfen keine baulichen Anlagen an der Kreisstraße 48 in einer Entfernung bis zu 15,00 m, gemessen vom äußeren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet werden. Die geplante Erschließungsstraße darf nur höhengleich an die Kreisstraße 48 angebunden werden.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Bedenken.

 

Vorbeugender Brandschutz

Keine Stellungnahme.

 

Kreisplanung

Keine Anregungen.

 

Untere Denkmalschutzbehörde

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

 

Untere Naturschutzbehörde

Keine Stellungnahme.

 

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit Umsetzung des Bebauungsplanes (16 Bauplätze) die Ausbaukapazität der Klärteichanlage Heidmoor voraussichtlich erreicht wird. Gemäß dem SüVO-Bericht 2020 sind an der Klärteichanlage bereits 234 Einwohnerwerte angeschlossen. Derzeit liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Anschluss von 300 Einwohnerwerten vor.

 

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

 

SG Bodenschutz

Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.

 

SG Grundwasserschutz

Keine Bedenken oder Hinweise.

 

SG Abfall

Keine Stellungnahme.

 

GW Geothermie

Keine Bedenken oder Hinweise.

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Stellungnahme.

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

 

Verkehrsbehörde

Die verkehrsrechtliche Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) bedarf eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist. Dies vor dem Hintergrund, dass hier noch Verschwenkungen im Straßenverlauf, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen.

 

Klimaschutz

Keine Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

Ist bei der Planung berücksichtigt bzw. wird bei der Erschließung beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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