Vorlage - VO/11/2021/111
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Jettkamp“ die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hasenkrug für den Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu sichern, kann die Gemeinde – nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Jettkamp“ die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hasenkrug für den Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu sichern, kann die Gemeinde – nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft
Die Gemeinde Hasenkrug beschließt folgende Satzung:
Siehe Anlage
Befangenheiten: bitte prüfen und eintragen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-07-14 Veränderungssperre 3.Änd. B-Plan 1 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2021-07-14 (PDF) (95 KB) |