Vorlage - VO/06/2021/146
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss:
Zur
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Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“ |
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wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 23.09.2021 wie folgt abgewogen:
Datum und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein Brockdorff-Rantzau-Str. 70 24837 Schleswig | Unsere Stellungnahme vom 04.05.2021 wurde richtig in die Begründung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Keine Abwägung erforderlich. |
Stadt Neumünster Postfach 2640 | Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbargemeinde werden zu dem o.a. Bauleitplanverfahren keine Anregungen vorgetragen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Gemeinde Hagen über Amt Bad Bramstedt-Land | Aus der Gemeinde Hagen gibt es keine Einwendungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H Standort Itzehoe Postfach 2031 25510 Itzehoe | Mit o.g. Schreiben legten Sie mir die im Betreff genannte Bauleitplanung der Gemeinde Hitzhusen mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihres Schreibens vor.
Das Gebiet liegt südlich der Hauptstraße (Bundesstraße 206 –B 206-) in einer Entfernung von >1.400 m Luftlinie.
Gegen die o.g. Bauleitplanung habe ich keine Bedenken.
Diese Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Bundesautobahnen und der Kreisstraßen.
Eine zusätzliche Stellungnahme in straßenbaulicher und verkehrlicher Hinsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein erfolgt nicht. | Keine Abwägung erforderlich. |
GPV Bramau Siek 60 24616 Brokstedt | Wir nehmen Bezug auf die uns mit Ihrem Schreiben vom 29.06.2021 übersandten Unterlagen zur Bauleitplanung der Gemeinde Hitzhusen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5.
Die Belange des Gewässerpflegeverbandes Bramau werden nicht berührt, insofern bestehen keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf unsere Verbandssatzung, hier insbesondere auf § 6, hin. Die Satzung finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle „WBV Mittleres Störgebiet“ unter den Wasser- und Bodenverbänden beim GPV Bramau. | Keine Abwägung erforderlich. |
LLUR (ländl. Räume) | Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Aufhebung des Bebauungsplans zur Kenntnis genommen.
Das Dezernat Bodenordnung hat keine Bedenken geäußert, das Dezernat Landwirtschaft hat den Bebauungsplan nur zur Kenntnis genommen. | Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich. |
Handwerkskammer Lübeck Breite Straße 10 / 12 23552 Lübeck | Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden, sofern die Belange der Handwerksbetriebe berücksichtigt werden.
Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet. | Handwerksbetriebe werden von der Planung nicht negativ beeinträchtigt. |
Untere Forstbehörde | Forstbehördlich bestehen keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
IHK Lübeck | Die Planunterlagen haben wir geprüft. Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange erhebt keine Bedenken bezüglich der Planungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg Postfach 13 22 23792 Bad Segeberg | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:
Tiefbau Der FD Kreisstraßen, Radwege, Brücken ist nicht betroffen weil die Glückstädter Straße keine Kreisstraße mehr ist.
Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Stellungnahme.
Vorbeugender Brandschutz Es bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken!
Kreisplanung Keine Stellungnahme.
Untere Denkmalschutzbehörde Keine denkmalrechtlichen Bedenken.
Untere Naturschutzbehörde Keine Stellungnahme.
Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen keine Bedenken.
SG Gewässerschutz Keine Stellungnahme.
SG Bodenschutz Keine Bedenken.
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken.
SG Abfall Keine Stellungnahme.
GW Geothermie Keine Bedenken.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme.
Sozialplanung Keine Stellungnahme.
Verkehrsbehörde Seitens der Verkehrsaufsicht bestehen keine Bedenken.
Klimaschutz Keine Stellungnahme. |
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: