Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/16/2021/287  

Betreff: B 3 7. Änderung - Satzungsbeschluss der Gemeinde Großenaspe zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Gewerbegebiet"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.09.2021 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

 

die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Gewerbegebiet

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 12.07.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 12.07.2021 PuMa, TOP 10 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: bitte prüfen und eintragen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung