Vorlage - VO/11/2021/120
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Sachverhalt:
Antrag vom 01.07.2021
Karte M 10.000 beigefügt
Stand der Vorlage 09.08.2021 11 Uhr Scheunemann, ergänzt 10.08.2021 08:25 Uhr Scheunemann, berichtigt 12.08.2021 9:54 und 11:00 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark“
PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)
(wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 11) aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächen
Es soll ein Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll
(bitte noch eintragen)
das Planungsbüro
in
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Da die Gemeinde Hasenkrug nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer und dem Investor / Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung) Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
- Die Gemeinde Hasenkrug hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
An alle Protokollführer: Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen: