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Vorlage - VO/16/2021/288  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.09.2021 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021-08-11Auszug Feuerwehrbedarfsplan  
2021-08-10 FF Großenaspe, Zusammenstellung Ergebnisse aus dem Feuerwehrbedarfsplan 2021  
2021-08-11 Richtlinien Förderung Kreis Segeberg; Stand: 01.01.2019  

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Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Großenaspe hat bereits am 28.05.2019 einen Antrag auf Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tanklöschfahrzeuges (TLF 16/25), Baujahr 1998, gestellt und damit verbunden einen Zeitplan für den Bau einer Fahrzeughalle eingereicht. Daraufhin erfolgte am 12.06.2019 der Beschluss der Gemeindevertretung, die Planung für die Ersatzbeschaffung des TLF 16/25 aufzunehmen. Damit verbunden war die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, der anhand der örtlichen Struktur aufzeigt, welche technische und personelle Ausstattung die Feuerwehr benötigt. Dieser wird von der Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH derzeit erstellt, ist aber noch nicht ganz abgeschlossen. Dieser Feuerwehrbedarfsplan zeigt auf, dass im Bereich der Fahrzeugausstattung die Anschaffung eines Feuerwehrlöschfahrzeuges HLF 20 als Ersatz für das vorhandene TLF 16/25 kurz-/mittelfristig vorzunehmen ist. Zusätzlich ist dieses Fahrzeug mit hydraulischem Rettungsgerät (Schere/Spreizer) sowie einem entsprechendem Tankvolumen auszustatten.

Das vorhandene TLF 16/25 ist mit hydraulischem Rettungsgerät (Schere/Spreizer) ausgestattet, sodass dieses Gerät auf das neu anzuschaffende Fahrzeug übernommen wird.  Auf den beigefügten Auszug aus dem Feuerwehrbedarfsplan (Seiten 100-104)  und die Ergebniszusammenstellung der Feuerwehr Großenaspe wird verwiesen.

 

 

Die Kosten für ein HLF 20 mit einem großem Tankvolumen belaufen sich auf ca. 400.000,00 € brutto zuzüglich Honorarkosten für einen externen Dritten, der die Ausschreibung durchführt. Es bestehen folgende Förderungsmöglichkeit durch den Kreis Segeberg im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens:

 

Zuwendungsfähiger Kostenhöchstbetrag für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20): 240.000,00 €

Der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge beträgt 30 % vom Kostenhöchstbetrag. Dieser erhöht sich um

5 % , soweit die Ausschreibung einem externen Dritten übertragen wird,

5 %, bei gemeinsamer Beschaffung durch mehrere Kommunen,

10 % für die überörtlich eingebundenen Gemeinden, wobei dieses von der Kreiswehrführung bestätigt werden müsste, was aufgrund der Einbindung auf der A 7 für die Stadt Neumünster und Stadt Bad Bramstedt ggfs. möglich wäre.

Das Honorar des externen Dritten wird ebenfalls mit dem gleichen Fördersatz gefördert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Zunächst erfolgt eine Erläuterung der Wehrführung zu dem im Entwurf vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) mit entsprechendem Tankvolumen, da das vorhandene Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25 nicht mehr den Anforderugen des Feuerwehrbedarfsplanes entspricht.

Das in der Wehr vorhandene Hydraulische Rettungsgerät (Schere/Spreizer incl. Zubehör) soll vom bisherigen TLF 16/25 auf das neu anzuschaffende HLF 20 übernommen werden.

 

Die Ausschreibung soll durch einen externen Dritten erfolgen, dessen Honorar gemäß der Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens förderfähig ist im Rahmen der nachstehenden Fördersätze:

 

Zuwendungsfähiger Kostenhöchstbetrag für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20): 240.000,00 €

Der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge beträgt 30 % vom Kostenhöchstbetrag. Dieser erhöht sich um

5 % , soweit die Ausschreibung einem externen Dritten übertragen wird,

5 %, bei gemeinsamer Beschaffung durch mehrere Kommunen,

10 % für die überörtlich eingebundenen Gemeinden, wobei dieses von der Kreiswehrführung bestätigt werden müsste, was aufgrund der Einbindung auf der A 7 für die Stadt Neumünster und Stadt Bad Bramstedt ggfs. möglich wäre.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben:

HLF 20: ca.   400.000,00  €

Honorar externer Dritter: Summe liegt zur Zeit noch nicht vor.

 

Einnahmen:

Mindestens 30 %, maximal 50 % Förderung vom Kostenhöchstbetrag 240.000,00 € zzgl. mindestens 30 % und maximal 50 % vom Honorar des externen Dritten.

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-08-11Auszug Feuerwehrbedarfsplan (409 KB)      
Anlage 2 2 2021-08-10 FF Großenaspe, Zusammenstellung Ergebnisse aus dem Feuerwehrbedarfsplan 2021 (172 KB)      
Anlage 3 3 2021-08-11 Richtlinien Förderung Kreis Segeberg; Stand: 01.01.2019 (1419 KB)      
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