Vorlage - VO/04/2021/105
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 92 GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 11.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 912.087,97 € und einem Eigenkapital von 699.092,55 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 27.602,70 € wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 49,01 % beträgt. Siehe Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-08-11 - 04 Niederschrift zur "Prüfung der Jahresrechnung 2020" (150 KB) |