Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/292  

Betreff: B12 - Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.09.2021 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“ ist nun nach der Abwägung über die vorgebrachten Einwendungen bis auf den Satzungsbeschluss abgeschlossen.

 

Bevor jedoch der Satzungsbeschluss gefasst werden kann, steht noch das Ergebnis einer erneuten Bodengrunduntersuchung aus. Diese wurde erforderlich nachdem die Fachabteilung Wasser – Boden – Abfall des Kreises Segeberg in ihrer Stellungnahme Bedenken bezüglich der Versickerungsfähigkeit vor Ort geäußert hat. Das Ergebnis dieser Bodengrunduntersuchung soll dem Amt Bad Bramstedt-Land spätestens bis zum 07.09.2021 vorliegen. Sofern das Ergebnis positiv ausfällt, kann die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss am 08.09.2021 fassen.

 

Sollte keine Versickerung möglich sein, kann der Satzungsbeschluss nicht gefasst werden. In diesem Fall müsste erneut Rücksprache mit Herrn Petersen vom Planungsbüro des Kreises Segeberg über das weitere Vorgehen gehalten werden.

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Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

 

den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 12.07.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 12.07.2021, TOP 8


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

  1. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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