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Vorlage - VO/16/2021/293  

Betreff: F24/B26 - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 26 für den "Ladepark Brokenlande" für das Gebiet Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L 260 (Brokenlander Straße) - Planungsbüro und Kostenvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
14.09.2021 
19. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Plaungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat in der Sitzung am 12.07.2021 unter TOP 6 und 7 die beiden Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren „Ladepark Brokenlande“ (F-Plan 24. Änderung und B-Plan 26) gefasst.

 

Das Planungsbüro war im Aufstellungsbeschluss noch nicht gleich mit festgelegt worden, das wird nun nachgeholt.

Der Investor hat mitgeteilt, dass die Planung durch das Planungsbüro des Kreises Segeberg durchgeführt werden soll.

 

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Planungskosten, Kosten für Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen etc. vom Investor zu übernehmen sind. Dies gilt sowohl für die Flächennutzungsplan-Änderung als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Antragsteller hat die Kostenübernahme erklärt.

 

Hier sind die Beschlüsse für das Planungsbüro und Kostenübernahmeregelung vorbereitet.

 

Scheunemann 20.08.2021 1158 Uhr, ergänzt 25.08.2021 11:15 Uhr Scheunemann

 

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Beschlussvorschlag:

Erläuterung.

 

Der Plaungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat in der Sitzung am 12.07.2021 unter TOP 6 und 7 die beiden Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren „Ladepark Brokenlande“ (F-Plan 24. Änderung und B-Plan 26) gefasst.

 

Das Planungsbüro war im Aufstellungsbeschluss noch nicht gleich mit festgelegt worden, das wird nun nachgeholt.

Der Investor hat mitgeteilt, dass die Planung durch das Planungsbüro des Kreises Segeberg durchgeführt werden soll.

 

 

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Planungskosten, Kosten für Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen etc. vom Investor zu übernehmen sind. Dies gilt sowohl für die Flächennutzungsplan-Änderung als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Antragsteller hat die Kostenübernahme erklärt.

 

 

Beschluss:

Das Planungsbüro des Kreises Segeberg wird mit der Bauleitplanung für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beauftragt.

Die beiden Planverfahren werden jedoch nur durchgeführt, wenn der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung unterschreibt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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