Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/294  

Betreff: F15 und B15 1. Änderung und Ergänzung Biogasanlage - Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
14.09.2021 
19. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat am 17.01.2013 jeweils einen Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 gefasst. Planungsziel: Ausweisung der Fläche für die Biogasanlage Brokenlande.

 

Daraufhin wurden am 04.03.2013 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Abwägung der vorgebrachten Einwendungen fand am 22.08.2013 statt. Ebenfalls am 22.08.2013 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung fand anschließend vom 07.10. bis 08.11.2013 statt. Die daraus resultierenden Einwendungen wurden in der Sitzung am 28.11.2013, mit dem Beschluss eine erneute Auslegung durchzuführen, abgewogen. Die erneute Auslegung wurde notwendig, da der Umweltbericht überarbeitet werden musste. Die Überarbeitung fand jedoch nicht statt, sodass das Verfahren seit Ende 2013 ruht.

 

Mit Schreiben vom 30.06.2021 stellte Christian Saul den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe und beantragt die Baugrenzen auf dem Grundstück auszuweiten.

 

In Absprache mit Herrn Petersen vom Kreisplanungsamt Bad Segeberg ist es am sinnvollsten, die bisherigen Planverfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 aufzuheben und ein neues Verfahren zu starten.

 

Aus diesem Grund sollte der Planungs- und Maßnahmenausschuss die Aufhebung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 beschließen.

 

Stand 26.08.2021, 14.34 Uhr, Schröder

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Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hebt die am 17.01.2013 gefassten Beschlüsse zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)“ auf.

 

Das Planungsbüro ist entsprechend zu informieren.

 

Die entstanden Planungskosten sind entsprechend mit dem Antragssteller abzurechnen.

 

Die für diese geplanten Verfahren gewählten Nummern (F-Plan 15. Änderung und B-Plan 15 1. Änderung) können somit wieder für andere Verfahren verwendet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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