Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/295  

Betreff: F15 - Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
14.09.2021 
19. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat über den Antrag vom 30.06.2021 von Herrn Christian Saul über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 zu beraten. Herr Saul beantragt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, da die Baugrenzen ausgeweitet werden sollen. Mit dieser Änderung wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Stand 26.08.2021, 14.28 Uhr, Schröder,

ergänzt mit Antrag und Zeichnung am 02.09.2021 14:58-15:12 Uhr Ute Scheunemann

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 15. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Erweiterung des bestehenden Standortes der Biogasanlagen

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Da die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer / Investor eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes betreibt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

Nicht öffentlich Antrag und Zeichnung von Herrn Saul

 

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