Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/09/2021/087  

Betreff: B2 4. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet südlich der Straße Osterfeld, westlich der Kieler Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Fuhlendorf Entscheidung
23.09.2021 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Gemeinde Fuhlendorf liegt ein Antrag der SES Baustoffe GmbH vor, in der die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 beantragt wird. Es soll eine Fläche von ca. 3.000 qm überplant werden. Auf dieser Fläche sollen ein Bürogebäude (ca. 750 qm Brutto Grundfläche), ca. 15 Parkplätze und ca. 1.500 qm Lagerfläche entstehen.

 

Die Gemeindevertretung Fuhlendorf hat über den Antrag zu beraten und ggf. den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Stand 01.09.2021, 08.40 Uhr, Schröder

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Gewerbegebiet südlich der Straße Osterfeld, westlich der Kieler Straßesoll wie folgt geändert werden:

 

Vorbereitung der Expansion eines ansässigen Gewerbebetriebes (westliche Erweiterung)

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
     
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
     
  3. Da die Gemeinde Fuhlendorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer und Investor/Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

  1. Die Gemeinde Fuhlendorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung