Vorlage - VO/16/2021/301
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Großenaspe für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Großenaspe ist von der Freiwilligen Feuerwehr Großenaspe innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen. Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen konnte die Einnahme- und Ausgaberechnung erst verspätet vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Großenaspe aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr konnte aufgrund der Pandemie erst verspätet aufgestellt werden und wird somit zeitverzögert der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-09-07 Einnahmen- u. Ausgabenrechnung 2020 FF Großenaspe (461 KB) |