Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2021/143  

Betreff: B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
25.10.2021 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Armstedt berät über die Einwendungen und Hinweise zum Planverfahren aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die unmittelbar vor der Gemeindevertretersitzung durchgeführt wurde.

 

Am 25.10.2021 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“ statt.

 

Es wurden Anregungen, Hinweise und Einwendungen vorgebracht, über die die Gemeindevertretung Armstedt nun beraten und beschließen soll.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sind in die nachfolgende Tabelle zu übernehmen (aus der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.10.2021).

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 25.10.2021 wie folgt abgewogen:

 

Datum, Name

vorgebrachte Anregungen / Bedenken / Hinweise

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeindevertretung Armstedt genehmigt den vorgestellten Entwurf unter Berücksichtigung der oben abgewogenen Einwände. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll mit dem geänderten Entwurf durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

 

 

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