Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/08/2021/272  

Betreff: B4 2Ä - Abwägungsbeschluss über die Anregungen der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr 4 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
15.12.2021 
23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021-11-04 Wiemersdorf B4_2 Änd_2021-11-04_neu - Planzeichnung überarbeitet  

Sachverhalt:

Stand der Vorlage ursprünglich 08.10.2021 1500 Uhr Scheunemann

Entscheidung / Tagesordnungspunkt von der Gemeindevertretung Wiemersdorf am 03.11.2021 abgesetzt, nicht beraten.

Deshalb wird nun die Vorlage um die Einwendungen und den Abwägungsvorschlag ergänzt und für die nächste GV Sitzung am 15.12.2021 freigegeben.

 

Scheunemann 16.11.2021 08:36 Uhr

 

Anruf Bürgermeister Sick am 25.11.2021 10:00 Uhr: Der Planungs- und Maßnahmenausschuss hat in der Sitzung am 24.11.2021 dem Abwägungsvorschlag zugestimmt.

 

 

An Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Erläuterung:

Die Öffentlichkeit wurde am 03.11.2021 über das Planverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wiemersdorf informiert.

 

Im Rahmen dieser Vorstellung wurden Anregungen vorgebracht, die in der unten folgenden Tabelle eingetragen sind.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

 

Abwägungsbeschluss:

Zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet „östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße wurden am 03.11.2021 folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen aus der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am 15.12.2021  wie folgt abgewogen:

 

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägungsvorschlag:

Beschluss:

Abwägung durch die Gemeindevertretung

Schneider, Christine

 

Frau Schneider erkundigt sich, warum die Baugrenze auf ihrem Grundstück (Rhönstraße 14 A) nicht identisch ist mit der Grundstücksgrenze.

Frau Schneider besitzt das Grundstück Rhönstr. 14 A, Flur 11, Flurstück 7/2.

 

Frau Schneider regt an, die Baugrenze beim Grundstück Rhönstr. 14 A bis zur Grundstücksgrenze zu erweitern.

 

 

 

 

 

 

Abwägung:

Berücksichtigt wird die gewünschte Änderung auf dem Flurstück 7/ 2. (hier verläuft die Baugrenze nur noch auf dem Flurstück, der Geltungsbereich umfasst jetzt das gesamte Flurstück)

 

Saborido-Ozores, Astrid

 

Frau Saborido-Ozores teilt mit, dass sie Eigentümerin des Grundstücks Rhönstraße 10/10 A, Flur 11, Flurstück 8/10 ist.

Ihr gehört eine Doppelhaushälfte.

Im Bebauungsplan Nr. 4 ist jedoch keine Grundstücksgrenze zwischen den Doppelhäusern erkennbar.

Herr Petersen vermutete bereits am 03.11.2021, dass keine Grundstücksteilung zwischen den Doppelhäusern stattgefunden hat.

Er rät der Grundstückseigentümerin, sich einen Katasterauszug beim Katasteram zu holen.

 

Eine Abwägung re hier nicht erforderlich.

 

 

Ergänzung vom Planungsbüro am 04.11.2021:

Den vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der Katastergrenzen kann nicht gefolgt werden, da die Plangrundlage dem aktuellen Katasterblatt entspricht.

 

 

Saborido-Ozores, Astrid

 

Frau Saborido-Ozores regt an, die Baugrenze von ihrer Gebäudegrenze auf 7,50 m in den hinteren Bereich zu erweitern.
 

 

 

Herr Petersen erläuterte hierzu am 03.11.2021, dass die Baugrenze über das gesamte Grundstück wie auch für alle anderen Grundstückseigentümer auf diese Länge erweitert werden müsste.

 

Abwägung durch die Gemeindevertretung:

 

Die Baugrenze verläuft jetzt 8,50 m südlich der Hausgrenze; dies gilt für die gesamte vordere Baureihe.

Die Baugrenze ergab sich, da die 3,00 m Abstand zwischen dem Flurstück 8/3 und dem Flurstück 8/1 eingehalten werden.

 

Kaben, Kay

 

Herr Kaben teilt mit, dass er Grundstückseigentümer des Grundstücks Rhönstr. 2, Flur 11, Flurstück 9 ist.

Er fragt nach, ob das Baufenster vom Gebäude nach hinten größer gemacht werden könnte und im gleichen Zug das hintere Baufenster (im Gartenbereich) aufgehoben werden kann.

 

Herr Petersen teilte am 03.11.2021 mit, dass auch hier die Anregung durch die Gemeindevertretung abgewogen werden muss, da diese Regelung auch für alle anderen Grundstücke gelten würde.

 

Abwägung durch die Gemeindevertretung:

 

Die Rückwärtige Baugrenze auf dem Flurstück 9 wurde entfernt, da sie vom Eigentümer weder gewollt noch benötigt wird. Das Geh- Fahr und Leitungsrecht kann demnach entfallen.

Das Baufeld zum Nachbarflurstück wurde nunmehr geschlossen.

 Durch die Vergrößerung des straßenseitigen Baufeldes werden aber auch hier mehr bauliche Möglichkeiten geschaffen.

 

 

Timmermann, Sven

Herr Timmermann erkundigt sich, ob Carports als Nebengebäude gelten.

Herr Petersen teilt mit, dass Carports Nebengeude sind.

 

Eine Abwägung durch die Gemeindevertretung ist nicht erforderlich.

Überarbeiteter Entwurf vom Planungsbüro am 04.11.2021, der die Abwägungsvorschläge bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Christine Schneider

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Planzeichnung Stand 04.11.2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-11-04 Wiemersdorf B4_2 Änd_2021-11-04_neu - Planzeichnung überarbeitet (538 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung