Vorlage - VO/11/2021/130
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Sachverhalt:
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 10 ist, dass die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung durchgeführt wurde. Sowohl die frühzeitige TÖB-Beteiligung als auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durchgeführt. Die Abwägung der eingegangen Einwände und Hinweise wurde vor diesem TOP behandelt und beschlossen.
Aus diesem Grund kann der der Satzungsbeschluss für den B-Plan 10 gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet „Fläche „Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au“
nach § 10 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 01.09.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 01.09.2021, TOP 7 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug
den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: