Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/305  

Betreff: B25 - B-Plan 25 der Gemeinde Großenaspe - Vergabe der archäologischen Voruntersuchung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Vorberatung
11.11.2021 
20. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.12.2021 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Stand der Vorlage 19.10.2021 13:07 Uhr Scheunemann,

Beratungsfolge ergänzt um Vorberatung im Planungs- und Maßnahmenausschuss

Deshalb nun Stand der Vorlage 29.10.2021 10:01 Uhr Scheunemann

 

Sachverhalt:

 

Am 25.06.2020 ging eine Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes zum B-Plan 25 der Gemeinde Großenaspe ein:

Hier auszugsweise:

die überplante Fläche befindet sich in einem archäologischen Interessensgebiet. Bei der überplanten Fläche handelt es sich daher gem. § 12 (2) 6 DSchG um Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Erdarbeiten in diesen Bereichen bedürfen demnach der Genehmigung des Archäologischen Landesamtes.

Denkmale sind gem. § 8 (1) DSchG unabhängig davon, ob sie in der Denkmalliste erfasst sind, gesetzlich geschützt.

Wir stimmen der vorliegenden Planung zu.

Da jedoch zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Verlauf der weiteren Planung in ein Denkmal eingegriffen werden wird, sind gem. § 14 DSchG archäologische Untersuchungen erforderlich.“

 

In der Sitzung vom 14.09.2020 hat der PUMA Großenaspe zu diesem Einwand Stellung bezogen und beschlossen, eine archäologische Voruntersuchung zu veranlassen.

 

 

Das Amt Bad Bramstedt-Land hat sich mit dem Archäologischen Landesamt in Verbindung gesetzt und am 19.10.2021 ein Vertragsmuster sowie eine Kostenkalkulation für eine Voruntersuchung erhalten.

Sollten bei dieser Voruntersuchung archäologische Kulturdenkmale entdeckt werden und man das Gebiet weiter erschließen wollen, würde eine weitere Untersuchung nötig sein.

 

Die Kosten für die Voruntersuchung belaufen sich auf maximal 9.500 €.

 

Die Voruntersuchung muss durchgeführt werden, so dass der Bürgermeister bereits den Vertrag unterschrieben hat. Nunmehr ist dem Vertragsabschluss durch die Gemeindevertretung nachträglich zuzustimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss befürwortet den Abschluss des Vertrages.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Vertrag mit dem Archäologischen Landesamt für die Archäologische Voruntersuchung des Geltungsbereiches des B-Plans 25 zu schließen. Die Kosten betragen hierfür etwa 9.500,-€ netto (incl Bagger).

r die Untersuchung ist der Einsatz eines Baggers nötig. Die Gemeinde wird das Archäologische Landesamt auch mit der Beauftragung einer Fremdfirma für die notwendigen Baggerarbeiten betrauen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ca 9500 € incl Bagger

 

 


Anlage/n:

 

 

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