Vorlage - VO/11/2021/131
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Sachverhalt:
- Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
- Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“
- Die Entwürfe
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“ und die Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-09-07 F5 Hasenkrug - Teil A Planzeichnung Stand 06.09.2021 (373 KB) | ||||
2 | 2021-09-07 F5 Hasenkrug - Begründung Stand 21.10.2021 (443 KB) |