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Vorlage - VO/20/2021/185  

Betreff: Wasserrettung; hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
16.11.2021 
15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
02.11.2021 
10. Sitzung des Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt / Amt Bad Bramstedt-aLand, Kooperationsvereinbarung Stand 22.10.2021  
2021-06-07 Wasserrettung_Infoschreiben_Kommunen_Juni_2021  

Sachverhalt:

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat mit Wirkung vom 01.01.2021 beschlossen, dass die Aufgaben der Wasserrettung ab 01.01.2021 auf die Gemeinden übertragen werden. Hierbei handelt es sich um eine weisungsgebundene Aufgabe, was bedeutet, dass nunmehr die Gemeinden bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden somit das Amt, im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen zuständig sind.

Dieses betrifft nicht nur die Gemeinden mit ausgewiesenen Badestellen, sondern alle Gemeinden, denn Notfälle wie

-Badende außerhalb ausgewiesener Badestellen (z.B. Weddelbrooker See, private Seen)

-Angler (Angelseen z.B. in Wiemersdorf, Großenaspe)

-Kanuten/Paddler (Osterau und Bramau in den Gemeinden Bimöhlen, Föhrden-Barl, Hitzhusen, Großenaspe)

-Eisrettung (zugefrorene Seen oder kleine Flächen (Klärteiche oder Feuerlöschteiche) sind in allen Gemeinden möglich und sind hierbei zu berücksichtigen.

Im Notfall werden Hilfesuchende immer die 112 informieren, sodass die jeweilige Feuerwehr über die Rettungsleitstelle angefordert wird. Doch die Feuerwehren sind technisch und personell nicht entsprechend für solche Wasserrettungseinsätze ausgestattet.

Aus diesem Grunde steht das Amt zusammen mit der Amtswehr derzeit in Verbindung mit der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt, um zu klären, ob diese Aufgabe in Kooperation mit dem DLRG und den Feuerwehren wahrgenommen werden kann.

 

Die Aufgabe der Wasserrettung kann nur in Zusammenarbeit mit Wasserrettungsorgansationen wahrgenommen werden, da technisches Material benötigt wird, welches die Gemeinden aus Kostengründen allein nicht vorhalten können und zudem fachkundiges Personal (Taucher, Rettungsschwimmer) erforderlich sind, was von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren nicht abgeleistet werden kann.

 

Aus diesen Gründen wird beabsichtigt, eine Kooperationsvereinbarung mit der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt zu schließen. Ein Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist beigefügt. Diese Kooperationsvereinbarung sieht eine Aufwendungsvergütung von jährlich 12.000 € vor. Zuschüsse bei geplanten Investitionen fallen nicht an, sondern werden aus dieser Aufwendungsvergütung finanziert.

 

Der Standort der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt befindet sich beim Freibad Bad Bramstedt und ist somit zentral für Einsätze aller 14 amtsangehörigen Gemeinden. Bei einer

Alarmierung zur Wasserrettung würde in solchen Fällen ebenfalls die DLRG über die Rettungsleitstelle alarmiert werden.

 

Der Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung dient der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und DLRG, da die DLRG personell und materiell das Equipment für die Wasserrettung vorhält. Die Einsatzleitung bei Einsätzen obliegt weiterhin bei der zuständigen örtlichen Feuerwehr.

 

Nach Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung würde eine Gefährungsanalyse zusammen durch die DLRG und mit den Feuerwehren aller Gemeinden stattfinden, um sämtliche Gefahrenstellen und Zuwegungen (Gewässer und Erreichbarkeit) zu erfassen.

 

Einzelheiten über die Aufschlüsselung der jährlichen Aufwendungsvergütung in Höhe von 12.000 € ergeben sich aus der Kooperationsvereinbarung der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Am 21.10.2021 fand ein Informationsgespräch im Amt statt, in dem sich die DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt der Führungsgruppe des Amtes, der Amtswehrführung und der Amtsverwaltung vorgestellt hat. Fazit dieses Gespräches ist, dass die Wahrnehmung der übertragenen Aufgabe der Wasserrettung nur in Kooperation zwischen den Feuerwehren und einer Wasserrettungsorganisation möglich ist, sodass der Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung mit der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt empfohlen wird.

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Aufgabenübertragung der Wasserrettung im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen ab 01.01.2021 durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf die Gemeinden (Weisungsaufgabe) bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt, besteht Einigkeit daürber, dass die Aufgabe nur in Zusammenarbeit mit Wasserrettungsorganisationen wahrgenommen werden kann.

 

Der Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung dient der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und DLRG, da die DLRG personell und materiell das Equipment für die Wasserrettung vorhält. Die Einsatzleitung bei Einsätzen liegt weiterhin immer bei der zuständigen örtlichen Feuerwehr.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, mit dem DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt eine Kooperationsvereinbarung zu schließen auf Grundlage des beigefügten Entwurfs mit einer jährlichen Aufwendungsvergütung in Höhe von 12.000 €. Zuschüsse bei geplanten Investitionen fallen nicht an, sondern werden aus dieser Aufwendungsvergütung finanziert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

hrliche Aufwendungsvergütung 12.000 €

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt / Amt Bad Bramstedt-aLand, Kooperationsvereinbarung Stand 22.10.2021 (383 KB)      
Anlage 2 2 2021-06-07 Wasserrettung_Infoschreiben_Kommunen_Juni_2021 (1014 KB)      
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