Vorlage - VO/02/2021/148
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Sachverhalt:
Aufgrund § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen ist von der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung aufzustellen, von der Mitgliederversammlung zu genehmigen und der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen. Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen konnte die Einnahme- und Ausgaberechnung erst verspätet vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die von der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen aufgestellte Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020 für das Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Feuerwehr konnte aufgrund der Pandemie erst während der Mitgliederversammlung am 17.09.2021 genehmigt werden und wird somit zeitverzögert der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-10-21 Kameradschaftskasse FF Bimöhlen 2020 Einnahme- u. Ausgaberechnung (393 KB) |