Vorlage - VO/11/2021/134
|
|
Sachverhalt:
Im Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 hat die Gemeindevertretung Hasenkrug beschlossen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Diese wurde letztlich doch nicht durchgeführt.
Da es sich bei dem Verfahren der Aufstellung des B10 um ein Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) handelt, ist eine Durchführung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht notwendig.
Damit das Verfahren dennoch ordentlich beendet werden kann, ergänzt die Gemeindevertretung Hasenkrug mit diesem Beschluss den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss mit dem Hinweis, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nicht durchgeführt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „“Zwischen den Auen“ südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au“ beschließt die Gemeinde Hasenkrug,
im Bauleitplanverfahren von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hauke Freese.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: