Vorlage - VO/16/2021/309
|
|
Sachverhalt:
Auf dem zusammenhängenden gemeindeeigenen Gelände der Schul-, Sport- und Kindertagesstätte (Flur 13; Flurstück 42/4) ist die Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes auf den hier vorhandenen Freiflächen gem. Beschluss Gemeindevertretung vom 10.03.2021 geplant.
Hierzu gehören, das Aufstellen von 7 Spiel-, Kletter-, u. Fitnessgeräte, einer Sitzgruppe und zwei Bänke, der Bau eines Achteck-Pavillons sowie die Pflasterung einer bisher wassergebundenen Fläche / Fahrstreifens zwischen dem Sport- u. Schulgelände und das Aufstellen von 2 LED Leuchten für den MGP und den angrenzenden Boule-Platz.
Nach Prüfung und Rücksprache mit der Kreisverwaltung Bad Segeberg, hier Herrn Reinhold, unterliegen die hier vorgesehenen baulichen Maßnahmen der Landesbauordnung (LBO) und sind demnach baugenehmigungspflichtig. (§ 2 LBO)
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes und um eine Auszahlung der Zugewiesenen Fördermittel der Aktivregion Holsteiner Auenland nicht zu gefährden, ist es erforderlich, dass die Gemeinde vor Ausführungsbeginn der Maßnahme bis spätestens Anfang 2022 den Nachweis der Baugenehmigung erbringt. Es ist angedacht, die Ing.-/ Architektenleistung zur Erstellung des Bauantrages aufgrund des geringen geschätzten Auftragsvolumens gem
§ 14 UVgO per Direktauftrag an Frau Birgit Preikschat aus 24576 Bimöhlen zu vergeben.
Die Abrechnung des Honorars soll auf Stundennachweis erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Vergabe der Ing.-/ Architektenleistung zur Erstellung des Bauantrages gem. § 14 UVgO zu und beschließt, den Auftrag per Direktauftrag an Frau Birgit Preikschat, staatl. geprüfte Bautechnikerin aus 24576 Bimöhlen zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Geschätzter Auftragswert liegt bei ca. 900 - 1.000 € netto.
Anlage/n: