Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2021/313  

Betreff: B12 - Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
08.12.2021 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die weiteren notwendigen Baugrunduntersuchungen und Fachbeitrag Niederschlagswasser wurden erstellt. Die Begründung ist zu überarbeiten. Der Beschluss der GV Großenaspe vom 08.09.2021 wurde nicht ausgeführt, weil die Ergebnisse noch nicht alle vorlagen bzw. noch nicht richtig interpretiert werden konnten. Dies ist nun erfolgt, so dass die Gemeindevertretung nun den endgültigen Beschluss zur F-Plan-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 12 fassen kann.

 

Scheunemann 04.11.2021 16:59 Uhr

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 12.07.2021 und am 11.11.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 12.07.2021, TOP 8 und vom 11.11.2021 TOP ______

 

 

Die Untersuchungsergebnisse der Bodengrunduntersuchung liegen nun vor. Der Bericht für die Niederschlagsbewirtschaftung liegt auch vor, so dass die Begründung angepasst werden konnte. Die Ergebnisse sind in den B-Plan einzuarbeiten.

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

 

den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

5. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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