Vorlage - VO/04/2021/111
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Sachverhalt:
Aufgrund einer Anpassung an die gültige Rechtsprechung, bezüglich des Zitiergebotes in der Präambel, ist die Satzung zu überarbeiten.
Im Rahmen von Gerichtsentscheidungen und mündlichen Verhandlungen des Verwaltungsgerichtes und Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, sind Paragrafen unter exakter Angabe des einschlägigen Absatzes und Satzes zu zitieren (Zitiergebot).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Abwassersatzung) – Wortlaut: siehe Anlage -.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2. NachtragAbwassersatzung04 - 2022 (15 KB) | (50 KB) |