Vorlage - VO/08/2021/279
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Sachverhalt:
- Die Planentwürfe werden in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
- Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Stand der Vorlage 12.11.2021 13:36 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „"Ortskern" hier für den Bereich Dorfstraße“
- Die Entwürfe der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „"Ortskern" hier für den Bereich Dorfstraße“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. (Entwurf vom 04.11.2021 siehe Anlage)/
werden mit folgenden Änderungen gebilligt (dann bitte die Änderungsen hier eintragen)
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Christian Schäfer
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-11-12 Wiemersdorf_B-12_1 Änd_2021-11-04 Planzeichnung Entwurf (544 KB) |