Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2021/138  

Betreff: Vertrag über die Kofinanzierung eines kirchlichen Friedhofs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Walther Hadeler
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Hadeler, Walther
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug
10.03.2022 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-02-10 Vertragsentwurf Kofinanzierung 2021_Lesefassung_2021_12_23 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Die Kirchengemeinde unterhält in Brokstedt einen Friedhof mit einer Fläche von insgesamt 23.219 m2. Der Friedhof dient u. a. der Bestattung der verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner der an diesem Vertrag beteiligten Gemeinden. Die Gemeinden sind sich darin einig, dass die Kirchengemeinde durch die Unterhaltung des Friedhofs eine wichtige und im allgemeinen Interesse liegende Aufgabe wahrnimmt. Die Gemeinden unterhalten keine eigenen Friedhöfe. Die Gemeinden werden sich daher auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und gemäß § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG) vom 4. Februar 2005 in der jeweils gültigen Fassung an der Finanzierung des Friedhofs und seiner Teileinrichtungen beteiligen, um die Betriebsführung des Friedhofs dauerhaft unter der Trägerschaft der Kirchengemeinde abzusichern.

Den Gemeinden ist bekannt, dass insbesondere auf Grund der stark schwankenden Bestattungszahlen ein jährlicher Haushaltsausgleich nicht immer möglich ist.

r diesen Fall wird das jährlich entstehende Defizit durch die Gemeinden mitfinanziert. Die Gemeinden übernehmen 70 % der nicht durch Gebühren oder Benutzungsentgelte gedeckten Kosten für den hoheitlichen Bereich des Friedhofs der Kirchengemeinde (Defizit). r die Berechnung der Beteiligung der Gemeinden werden die Einwohnerzahlen (Stand: 31.03. des dem Abrechnungsjahr vorangehenden Jahres) herangezogen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde ist bekannt, dass insbesondere auf Grund der stark schwankenden Bestattungszahlen ein jährlicher Haushaltsausgleich des kirchlichen Friedhofs in Brokstedt nicht immer möglich ist.

r diesen Fall wird das jährlich entstehende Defizit durch die Gemeinden mitfinanziert. Die Gemeinden übernehmen 70 % der nicht durch Gebühren oder Benutzungsentgelte gedeckten Kosten für den hoheitlichen Bereich des Friedhofs der Kirchengemeinde Brokstedt (Defizit). Für die Berechnung der Beteiligung der Gemeinden werden die Einwohnerzahlen (Stand: 31.03. des dem Abrechnungsjahr vorangehenden Jahres) herangezogen.

Nach einer Aussprache stimmt die Gemeindevertretung dem Vertrag über die Kofinanzierung eines kirchlichen Friedhofs (Wortlaut siehe Anlage) zu.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-02-10 Vertragsentwurf Kofinanzierung 2021_Lesefassung_2021_12_23 (24 KB) PDF-Dokument (86 KB)    
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