Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2021/189  

Betreff: B3 - Ergänzender Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
08.12.2021 
11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Heidmoor hat am 10.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage nach § 13 b BauGB gefasst. In der alten Fassung des § 13 b BauGB hätte das Bauleitplanverfahren bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein müssen. Im Juni 2021 wurde das BauGB überarbeitet. Die Fristen des § 13 b BauGB wurden verlängert, sodass der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 gefasst werden muss. Der Aufstellungsbeschluss muss aufgrund der Änderung des BauGB ergänzt werden, damit die neuen Fristen für das Verfahren gelten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 für den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Heidmoorr das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage beschließt die Gemeinde,

 

das Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist, weiter fortzuführen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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