Vorlage - VO/08/2021/280
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Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
- bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg"“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Ausweisung von Flächen für Gewerbe und Wohnen
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Planungsbüro
dn-stadtplanung, Frau Danne,
Kellerstr. 49
25462 Rellingen
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Da die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde das Planverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes betreibt ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung)
Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: