Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/08/2021/280  

Betreff: F 18 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet: "östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg""
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
15.12.2021 
23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Stand der Vorlage 17.11.2021 12:03 Uhr Scheunemann

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

  1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg" folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Ausweisung von Flächen für Gewerbe und Wohnen

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro
    dn-stadtplanung, Frau Danne,
    Kellerstr. 49
    25462 Rellingen

    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

  1. Da die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde das Planverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes betreibt  ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung)
    Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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