Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2021/153  

Betreff: Sanierung/ Umbau der Kindergartenküche nach Wasserschaden: Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe Einbauküche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
06.12.2021 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Juni 2021 wurde in der Küche des Kindergartens ein Wasserschaden entdeckt, in dessen Folge die vorhandene Einbauküche in Mitleidenschaft gezogen wurde, da sich die Rückwände voll Wasser sogen. Auch der Bodenbelag sowie der Estrich und die darunter liegende Dämmung müssen erneuert werden. Da die vorhandenen knapp 30 Jahre alten Küchenmöbel durch die Sanierungsarbeiten hätten zwischengelagert und umgebaut werden müssen und eine zum Flur hin offene Küche nicht den heutigen Anforderungen entspricht, die die Fachaufsicht Lebensmittelhygiene des Kreis SE vorschreibt, erarbeitete das Architekturbüro Angela Schnack eine neue Küchenplanung.

Die Planung berücksichtigt eine Schwarz-We-Trennung, die Küche umfasst daher 2 Spülen und ein Handwaschbecken und aus Gründen der Hygiene unter anderem auch eine Industriegeschirrspülmaschine.

 

Das Büro Schnack holte beim Küchenstudio Horst GmbH aus 24632 Lentföhrden ein Angebot in Höhe von 11.009,96 € (brutto) für die geplante Küche ein.

 

Gem. § 55 (4) GO unterzeichnete der Bürgermeister aufgrund der Eilbedürftigkeit den Auftrag an die Firma Horst GmbH, nachdem er zuvor mehrheitlich positive Rückmeldungen zur Neuinstallation der Küche von den Vertretern der Gemeinde bekommen hatte.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt die Auftragserteilung für die Einbauküche im Kindergartens Kunterbunt in Höhe von 11.009,96 (brutto) an die Firma Horst GmbH aus 24632 Lentföhrden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

11.009,96 € (brutto)

 


Anlage/n:

./.

 

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