Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2021/155  

Betreff: Aufgabenübertragung der Wasserrettung auf die Freiwllige Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
06.12.2021 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In den letzten Monaten wurde bereits über das Thema Wasserrettung in der Presse berichtet. Die Wasserrettung wurde bereits ab 01.01.2021 auf die Städte, Ämter und Gemeinden übertragen. Hierbei handelt es sich um eine weisungsgebundene Aufgabe, was bedeutet, dass nunmehr die Gemeinden bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden somit das Amt, im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen zuständig sind.

Die Wasserrettung betrifft nicht nur die Gemeinden mit ausgewiesenen Badestellen, sondern alle Gemeinden, denn Notfälle wie

-Badende außerhalb ausgewiesener Badestellen (z.B. Weddelbrooker See, private Seen)

-Angler (Angelseen z.B. in Wiemersdorf, Großenaspe)

-Kanuten/Paddler (Osterau und Bramau in den Gemeinden Bimöhlen, Föhrden-Barl, Hitzhusen, Großenaspe)

-Eisrettung (zugefrorene Seen oder kleine Flächen (Klärteiche oder Feuerlöschteiche) sind in allen Gemeinden möglich und daher muss eine Lösung gefunden werden, wie die Wasserrettung in den amtsangehörigen Gemeinden gewährleistet wird, denn im Notfall werden Hilfesuchende immer die 112 informieren, sodass die jeweilige Feuerwehr über die Rettungsleitstelle angefordert wird.

Die Städte, Ämter und Gemeinden sind vom Kreis Segeberg am 07.06.2021 darüber informiert wurden, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag bereits mit Wirkung vom 01.01.2021 beschlossen hat, die Aufgaben der Wasserrettung ab 01.01.2021 auf die Gemeinden bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt zu übertragen. Da weder auf unsere Nachfrage beim Kreis Segeberg noch vom Kreisfeuerwehrverband Informationen oder Empfehlungen zur Umsetzung dieser Aufgabe kamen bzw. der Kreisfeuerwehrverband erst am 11.11.2021 eine Infoveranstaltung für die Gemeinden, Feuerwehren und Verwaltungen durchgeführt hat, hat sich das Amt zusammen mit der Amtswehrführung bereits im Sommer mit diesem Thema beschäftigt, um eine Lösung für das Amt und unsere Gemeinden zu finden.

Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Wasserrettung durch das Amt nicht gewährleistet werden kann, sondern nur in Zusammenarbeit mit  den Gemeinden und ihren Feuerwehren sowie in Zusammenarbeit mit Wasserrettungsorganisationen, da technisches Material (z.B. Boot, Trailer etc.) benötigt wird, welches die Gemeinden aus Kostengründen allein nicht vorhalten können und zudem fachkundiges Personal (Taucher, Rettungsschwimmer) erforderlich sind, was von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ohne entsprechende Ausbildung nicht abgeleistet werden kann.

Aus diesem Grunde hat das Amt Kontakt zur DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt aufgenommen um zu klären, ob diese zu einer Kooperation mit unseren Feuerwehren bereit wären. Daraufhin fanden Gespräche mit der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt, dem Amt und der Amtswehrführung statt sowie am 21.10.2021 hat die DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt die Führungsgruppe des Amtes Bad Bramstedt-Land und die Verwaltungsleitung über ihre Arbeit informiert und mitgeteilt, dass diese zu einer Kooperation mit dem Amt Bad Bramstedt-Land bereit wären. Das Amt übernimmt für alle 14 amtsangehörigen Gemeinden die Kosten für diese Kooperation. Der Standort der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt befindet sich beim Freibad Bad Bramstedt und ist somit zentral für Einsätze aller 14 amtsangehörigen Gemeinden. Der Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung dient der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und DLRG, da die DLRG personell und materiell das Equipment für die Wasserrettung vorhält (bis auf die Grundausstattung für mindestens einen Feuerwehrkameraden wie z.B. Schwimmweste, Neoprenanzug, Schwimmleinen für den Fall, dass die Feuerwehr vor der DLRG vor Ort ist).

Damit diese Weisungsaufgabe, die nicht im Brandschutzgesetz geregelt ist, durch die jeweilige Wehr der amtsangehörigen Gemeinden wahrgenommen werden kann, ist ein Beschluss der Gemeinde erforderlich, dass die Gemeinde die Aufgabe der Wasserrettung auf die örtliche Feuerwehr überträgt und die Wasserrettung durch die örtliche Feuerwehr in Kooperation mit der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt erfolgt. Die Einsatzleitung bei Wasserrettungseinsätzen obliegt der zuständigen örtlichen Feuerwehr. Bei einer Alarmierung zur Wasserrettung wird die jeweilige Feuerwehr und gleichzeitig die DLRG über die Rettungsleitstelle alarmiert. 

Dieser Beschluss der Übertragung der Wasserrettung von der Gemeinde auf die Feuerwehr ist zudem aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich, damit die Feuerwehrkameraden bei diesen Einsätzen durch die Berufsgenossenschaft der Feuerwehr (Hanseatische Feuerwehrunfallkasse/HFUK) versichert sind.

Sobald die Gemeindevertretung den Beschluss zur Wahrnehmung der Aufgabe der Wasserrettung durch die Feuerwehr in Kooperation mit dem DLRG gefasst hat, wird in jeder Gemeinde zusammen mit der Feuerwehr und der DLRG eine Gefährdungsanalyse durchgeführt, um sämtliche Gefahrenstellen und Zuwegungen (Gewässer und Erreichbarkeit) in der Gemeinde zu erfassen.

Der Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 sowie der Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 beschlossen, dass die Aufgabenübertragung der Wasserrettung im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen in Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt erfolgt und hierzu zwischen dem Amt Bad Bramstedt-Land und der DLRG Ortsgruppe eine Kooperationsvereinbarung zum 01.01.2022 geschlossen wird, wobei die jährliche Aufwendungsvergütung vom Amt getragen wird.

Die Wehren wurden hierüber bereits informiert und werden nach Beschlussfassung zu einem Gespräch mit der DLRG und Amtswehrführung eingeladen um alles weitere für die Gefährdungsanalyse abzustimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Aufgabenübertragung der Wasserrettung im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag mit Wirkung vom 01.01.2021 auf die Gemeinden (Weisungsaufgabe) bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt, diese Aufgabe durch das Amt aber nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und ihren Feuerwehren sowie mit Wasserrettungsorganisationen  gewährleistet werden kann, beschließt die Gemeinde, die Aufgabe der Wasserrettung auf die örtliche Feuerwehr in Kooperation mit dem DLRG zu übertragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Kooperationsvereinbarung mit der DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt  trägt das Amt Bad Bramstedt-Land.

 


Anlage/n:

 

 

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