Vorlage - VO/16/2021/325
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Sachverhalt:
Die Gemeinde wird nach der mittelfristigen Finanzplanung 2022 - 2025 Investitionen von ca. 12 Millionen Euro tätigen. Da der überwiegende Teil der Investitionen durch Kreditaufnahmen finanziert werden muss, ergeben sich für die Folgejahre Tilgungsbeträge von ca. 435.000,00 €. Damit diese Beträge gegenfinanziert werden können, ist eine Angleichung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer nötig.
Die Hebesätze für Grundsteuer A und B betragen 330 %, der Hebesatz für die Gewerbesteuer 350 %. Diese Hebesätze gelten seit 2010 und wurden bis zum heutigen Tage nicht verändert.
In dem Zeitraum 2010 bis 2021 (Stand Mai 2021) ist die Inflationsrate um 16,3 % gestiegen. Sofern die Inflationsrate als Maßstab für die Angleichung der Hebesätze zu Grunde gelegt werden würde, müssten die Hebesätze für das kommende Haushaltsjahr 2022 auf folgende Werte angeglichen werden:
Grundsteuer A und B von 330 % auf 384 %;
Gewerbesteuer von 350 % auf 407 %
Nachrichtlich bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen einer Hebesatzangleichung um lediglich 10 % Punkte (von 330 % auf 340 %) bei der Grundsteuer A und B ein finanzielles Plus von 11.200,00 € und bei der Gewerbesteuer (von 350 % auf 360 %) ein Plus von 23.000,00 € bedeutet.
Beschlussvorschlag:
Nach einer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Hebesätze für Grundsteuer A, für Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt anzugleichen:
- Grundsteuer A auf %
- Grundsteuer B auf %
- Gewerbesteuer auf %
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
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1 | 16 Tabelle Inflationsrate (83 KB) | (137 KB) |