Vorlage - VO/16/2021/327
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Sachverhalt:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat am 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, beides für Flächen für die Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, gefasst.
Am 18.04.2019 wurde durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Planungsauftrag an das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau vergeben.
Für das Planverfahren wurde eine Kostenübernahme durch den Investor erklärt.
Aufgrund mehrerer Verzögerungen, vor allem durch landesplanerische Vorgaben, hat sich die Arbeitsbelastung in dem Planungsbüro so erhöht, dass das Planungsbüro auf eine Fortführung des Verfahrens nicht besteht.
Eine Annullierung des Auftrages käme dem Planungsbüro entgegen.
Das Planungsbüro Ostholstein hat per Mail vom 07.12.2021 bestätigt, dass
- die Arbeiten nach Begleichung der offenen Rechnung für das Projekt PV-Freiflächenanlage in Großenaspe in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt werden.
- die dritte Abschlagrechnung gleichzeitig die Schlussrechnung für das Projekt Großenaspe ist; es werden keine weiteren Honorare meinerseits berechnet.
- die von uns erbrachten Vorentwürfe zur weiteren Bearbeitung durch ein anderes Büro uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
- Sie die B-Plan-Vorentwürfe nach Begleichung der Rechnung auch als DWG-Format erhalten.
Insofern bestehen keine Hinderungsgründe, dem Wunsch des Investors auf Änderung des Planungsbüros zu folgen.
Seitens des Investors wird folgendes Planungsbüro gewünscht:
Ingenieurbüro H.-W. Hansen
Inh. Oliver Karich
Schauendahler Weg 3
25860 Horstedt
Die Kosten für die Bauleitplanverfahren werden vom Investor getragen. Die Gemeinde Großenaspe (der PUMA) kann der Änderung des Planungsbüros zustimmen.
Stand der Vorlage 07.12.2021 12:52 Uhr Scheunemann, ergänzt 08.12.2021 8:38 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, die Bauleitplanverfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 zur Ausweisung einer Fläche für die Aufstellung einer Photovoltaik-Freiflächen-Anlage an der A7
mit dem Planungsbüro Ostholstein zu beenden und
die weitere Planung an das folgende Planungsbüro zu vergeben:
Ingenieurbüro H.-W. Hansen
Inh. Oliver Karich
Schauendahler Weg 3
25860 Horstedt
Die Kosten für die beiden Planverfahren sind nach wie vor vom Investor zu tragen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine /folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: