Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2022/159  

Betreff: Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Landtagswahl am 08.05.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.03.2022 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-01-10 Wahlvorstände der vergangenen Jahre Bimöhlen  

Sachverhalt:

  1. Bildung Wahlvorstand:

Zur Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl am 08.05.2022 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal ist zu bestimmen.

 

Der Wahlvorstandr die Landtagswahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.

 

r einen reibungslosen Ablauf der Wahl wäre es von Vorteil, wenn die vorgeschlagenen Personen (insbesondere Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen und deren Stellvertreter/innen) bereits Erfahrungen aus vorangegangenen Wahlen haben. Daher ist im Anhang eine Übersicht mit den Wahlvorständen der letzten 3 Jahre beigefügt.

Um vermehrte Absagen zu vermeiden wird empfohlen, vorab mit den für den  Wahlvorstand vorgeschlagenen Personen abzustimmen, ob diese bereit wären, diese Tätigkeit auszuüben.

Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 3 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei kurzfristigen Absagen Ersatzpersonen einberufen zu können.

 

 

Da die Erfahrungen von der Bundestagswahl 2021 ergeben haben, dass aufgrund der derzeitigen epidemieschen Lage mit einer hohen Briefwahlbeteiligung zu rechnen ist,  wird die Zahl der Urnenwähler in den Wahllokalen deutlich geringer sein als bei den vorherigen Wahlen. Die Auswertung der Briefwahlergebnisse erfolgt am Wahlsonntag in der Amtsverwaltung, sodass der Wahlvorstand im Wahllokal hierdurch entlastet wird.

 

Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (08.05.2022) für die Landtagswahl wahlberechtigt sein, d.h.

-          das 16. Lebensjahr vollendet haben

-          seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben

-          deutsche Staatsangehörigkeit haben

-          nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Der Bürgermeister hat bereits mit nachstehenden 6 Personen gesprochen, die bereit wären, die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand auszuüben:

 

  1. Festlegung Wahllokal

Zusätzlich ist das Wahllokal festzulegen, wobei aufgrund der Einhaltung der Abstandsregelungen glichst große Räume (z.B. Sporthalle, Schule, Dorfhaus etc.) ausgewählt werden sollten.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Bildung Wahlvorstand:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Landtagswahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher Dirk Sievers
  2. Stellvertretende  Wahlvorsteherin Annemarie Steffens
  3. Schriftführer Horst Steffens
  4. Stellvertretende Schriftführerin Monika Ehms
  5. Beisitzer Klaus-Peter Riemer
  6. Beisitzer/in

 

oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

Folgende  Ersatzpersonen (mindestens 3) werden benannt:

  1. Ersatzperson  
  2. Ersatzperson 
  3. Ersatzperson

 

  1. Festlegung Wahllokal:

Zum Wahllokal wird das Feuerwehr- und Bürgerhaus, Dorfstraße 8, 24576 Bimöhlen bestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-01-10 Wahlvorstände der vergangenen Jahre Bimöhlen (16 KB)      
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