Vorlage - VO/09/2022/106
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Sachverhalt:
- Bildung Wahlvorstand:
Zur Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl am 08.05.2022 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal ist zu bestimmen.
Der Wahlvorstand für die Landtagswahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.
Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl wäre es von Vorteil, wenn die vorgeschlagenen Personen (insbesondere Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen und deren Stellvertreter/innen) bereits Erfahrungen aus vorangegangenen Wahlen haben. Daher ist im Anhang eine Übersicht mit den Wahlvorständen der letzten 3 Jahre beigefügt.
Um vermehrte Absagen zu vermeiden wird empfohlen, vorab mit den für den Wahlvorstand vorgeschlagenen Personen abzustimmen, ob diese bereit wären, diese Tätigkeit auszuüben.
Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 3 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei kurzfristigen Absagen Ersatzpersonen einberufen zu können.
Herr Sebastian Thoms, der bereits bei mehreren vorangegangenen Wahlen als Wahlvorsteher tätig war, hat sich bereit erklärt, bei der Landtagswahl 2022 die Tätigkeit als Wahlvorsteher auszuüben. Hierzu hat er bereits mit den im Beschlussvorschlag genannten Personen gesprochen, die auch bereit wären, diese Tätigkeit zu übernehmen.
Da die Erfahrungen von der Bundestagswahl 2021 ergeben haben, dass aufgrund der derzeitigen epidemieschen Lage mit einer hohen Briefwahlbeteiligung zu rechnen ist, wird die Zahl der Urnenwähler in den Wahllokalen deutlich geringer sein als bei den vorherigen Wahlen. Die Auswertung der Briefwahlergebnisse erfolgt am Wahlsonntag in der Amtsverwaltung, sodass der Wahlvorstand im Wahllokal hierdurch entlastet wird.
Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (08.05.2022) für die Landtagswahl wahlberechtigt sein, d.h.
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben
- deutsche Staatsangehörigkeit haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)
Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
- Festlegung Wahllokal
Zusätzlich ist das Wahllokal festzulegen, wobei aufgrund der Einhaltung der Abstandsregelungen möglichst große Räume (z.B. Sporthalle, Schule, Dorfhaus etc.) ausgewählt werden sollten.
Beschlussvorschlag:
- Bildung Wahlvorstand:
Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Landtagswahl erfolgt in:
Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):
- Wahlvorsteher: Sebastian Thoms
- Stellvertretende Wahlvorsteherin: Henrike Kaack
- Schriftführerin: Meike Voß
- Stellvertretende Schriftführerin: Uta Runge
- Beisitzerin: Frauke Lembcke
- Beisitzer: Nils Lembcke
oder Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:
- Wahlvorsteher/in
- 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
- 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
- Schriftführer/in
- 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
- 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
- Beisitzer/in
- Beisitzer/in
- Beisitzer/in
Folgende Ersatzpersonen (mindestens 3) werden benannt:
- Ersatzperson Andreas Kühnert
- Ersatzperson Jürgen Schümann
- Ersatzperson Bernd Steen
- Festlegung Wahllokal:
Zum Wahllokal wird das Gemeindehaus „Ole School“, Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf, bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-01-10 Wahlvorstände der vergangenen Jahre Fuhlendorf (16 KB) |