Vorlage - VO/06/2022/168
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Sachverhalt:
Der 1. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Hitzhusen liegt vor und muss von der Gemeindevertretung beraten werden.
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 03.11.2021 über den Plan beraten und hat die Empfehlung ausgesprochen den Plan ohne Änderungen der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.
Sofern Änderungen vorzunehmen sind, müssen diese im Protokoll aufgenommen werden. Anschließend wird der Kreisplaner Udo Petersen die Änderung einarbeiten. Mit dem genehmigten oder geänderten Entwurf wird dann die frühzeitige TÖB (Träger öffentlicher Belange) Beteiligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
- Der anliegende Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich des Bebauungsplanes Nr. 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn“ Stand 04.03.2021 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
- Die frühzeitige Beteiligung der TÖB nach § 4 Abs. 1 und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sind mit dem gebilligten Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf B12 Planzeichnung Stand 04.03.2021 (640 KB) | ||||
2 | Entwurf B12 Text Stand 04.03.2021 (67 KB) |