Vorlage - VO/02/2022/162
|
|
Sachverhalt:
Stand der Vorlage 17.01.2022 14:50 Uhr Scheunemann / Müller, überarbeitet 18.01.2022 Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Hintergrund:
- Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
- Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und
für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"
- Die Entwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung und für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
und die Begründung und der Text Teil B
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /
werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Gerhard Roblick und evtl. andere
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: