Vorlage - VO/07/2022/163
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Sachverhalt:
Für die Aufstellung des Ortsentwicklungskonzeptes wird ein Planungsbüro benötigt. Hierbei sind die Vergaberechtlichen Vorgaben einzuhalten. Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind gem. § 50 UVgO grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Das bedeutet, dass mehrere Planungsbüros aufgefordert werden müssen, ein Angebot abzugeben.
Es hat sich bewährt, für derartige Planungsleistungen eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Hierbei werden zunächst Büros ausgewählt, die geeignet sind, die Planungsleistungen für ein Ortsentwicklungskonzept zu erbringen. Diese geben dann nicht nur ein Angebot ab, sondern es besteht die Möglichkeit, die Büros im Verfahren bei einer Präsentation kennenzulernen und neben dem Honorar auch Wertungskriterien wie Projektstruktur, Projektmanagement und Referenzprojekte in die Bewertung mit einfließen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung, für die Planungsleistung des Ortsentwicklungskonzeptes ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §12 UVgO einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
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