Vorlage - VO/02/2022/163
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Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren kann als Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden. Dafür muss jedoch der Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2021 entsprechend ergänzt werden.
Stand der Vorlage
Angelegt 20.01.2022 10:06 Uhr Scheunemann , überarbeitet 20.01.2022 11:50 Uhr Scheunemann
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Beschlussvorschlag:
Ergänzender Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan:
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 28.06.2021 für den Bebauungsplan Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Bimöhlen
für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges, nördlich der Straße Steenkamp, beidseitig der Weider Straße“
hier Teilbereich: „südlich der Dorfstraße, östlich der Straße Reimersweg“
beschließt die Gemeinde,
das Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist, weiter fortzuführen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Reimer Wagner und Michael Schirrmacher
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: