Vorlage - VO/11/2022/155
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 12 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das Gebiet „Nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich Gartenstraße, südlich Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne" aufzuheben.
Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht werden.
Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:
Siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2022-01-26 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 Teil 1 - Satzung und Bekanntmachung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-01-26 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 Teil 1 - Satzung und Bekanntmachung (PDF) (54 KB) |