Vorlage - VO/11/2022/156
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021
unter dem Tagesordnungspunkt 11 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das
Gebiet „Südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne" aufzuheben.
Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der
Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung
beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die
Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und
bekanntgemacht werden.
Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:
Siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2022-01-26 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 Teil 2 - Satzung und
Bekanntmachung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-01-26 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 8 Teil 2 - Satzung und Bekanntmachung (PDF) (54 KB) |