Vorlage - VO/11/2022/157
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 10 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das Gebiet „Jettkamp (Jedkamp) für das Gebiet Lohweg 22 bis 40" aufzuheben.
Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung
beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die
Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und
bekanntgemacht werden.
Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:
Siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2022-01-24 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 9 - Satzung und Bekanntmachung (PDF)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-01-24 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 9 - Satzung und Bekanntmachung (PDF) (52 KB) |