Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2022/157  

Betreff: B 9 1. Änderung, Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Jettkamp (Jedkamp) für das Gebiet Lohweg 22 bis 40)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
10.03.2022 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-01-24 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 9 - Satzung und Bekanntmachung (PDF)  

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 10 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das Gebiet „Jettkamp (Jedkamp) für das Gebiet Lohweg 22 bis 40" aufzuheben.

 

Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung

beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die

Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und

bekanntgemacht werden.

 

Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.

Die Satzung ist ortblich bekannt zu machen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:

Siehe Anlage


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

2022-01-24 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 9 - Satzung und Bekanntmachung (PDF)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-01-24 Aufhebung Veränderungssperre 1.Änd. B-Plan 9 - Satzung und Bekanntmachung (PDF) (52 KB)      
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