Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/09/2022/108  

Betreff: B2 4Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Fuhlendorf Entscheidung
24.03.2022 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Tagesordnungspunkt kann erst behandelt / beschlossen werden, wenn die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und die Abwägung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ist (regulär vor der Sitzung der GV und unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt).

 

Sollten durch die Einwendungen Änderungen am B-Plan vorgenommen werden müssen, so ist das zu dokumentieren.

 

 

Vorlage erstellt : 2022-01-31 0915 Uhr Scheunemann

Korrektur 2022-01.31 1254 Uhr Scheunemann

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Erläuterungen:

 

  1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 4.Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorfr das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld

 

 

  1. Die Entwürfe der 4.Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorfr das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld, des Textes Teil B und der Begründung

 

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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