Vorlage - VO/02/2022/166
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Sachverhalt:
Die Planunterlagen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des B-Planes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für den „Solarpark“ wurden im Rahmen der 2. Beteiligungsrunde sowohl der Öffentlichkeit als auch den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Die 2. Beteiligungsrunde nach §§ 3 Abs 2 und 4 Abs 2 BauGB wurde durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 29.10.2021 angeschrieben und um Stellungnahme bis 01.12.2021 gebeten.
Die Öffentlichkeit wurde durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.11.-10.12.2021 beteiligt.
Die Einwendungen wurden durch das Planungsbüro ausgewertet und der Gemeindevertretung ein Beschlussvorschlag für die Abwägung unterbreitet.
Sofern alle Einwendungen abgewogen werden können, kann die Gemeindevertretung danach den endgültigen Beschluss bzw. Satzungsbeschluss fassen.
Hierfür werden gesonderte Beschlüsse vorbereitet.
Stand der Vorlage 03.02.2022 18:12 Uhr Scheunemann,
Ergänzung um den Abwägungsvorschlag am 10.02.2022 10:10 Uhr, Scheunemann
Ergänzung durch überarbeiteten Abwägungsvorschlag am 10.02.2022 15:09 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss:
Zur
Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
Und
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 01.03.2022 wie folgt abgewogen:
Siehe anliegender Abwägungsvorschlag: 2022-02-10 220207 BP 8 und FNP 7.Ä. Abwägung TÖB ÖA pdf
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2022-02-10 220207 BP 8 und FNP 7.Ä. Abwägung TÖB ÖA pdf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-02-10 220207 BP 8 und FNP 7. Ä. Abwägung TÖB ÖA (892 KB) |