Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2022/167  

Betreff: F7 - Abschließender Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet "südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg" der Gemeinde Bimöhlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.03.2022 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-02-08 220207 FNP 7. Ä Bimöhlen-Planzeichnung  
2022-02-08 220207 FNP 7. Ä. Begründung  
2022-02-08 FNP 7. Änd. Anlage 1 Raumordnerische Abstimmung entlang A7  
2022-02-08 FNP 7. Änd. Anlage 2 Sichtbarkeitsanalyse  
2022-02-08 220207 Bimöhlen BP 8_7 Ä FNP_Umweltbericht  

Sachverhalt:

Sofern die Abwägung über die Einwendungen zum F-Plan Bimöhlen, 7. Änderung erfolgt ist, kann der endgültige Beschluss über die F-Plan-Änderung gefasst werden.

 

 

Stand der Vorlage 03.02.2022 1841 Uhr Scheunemann

Ergänzt um die endgültigen Planfassungen für die 7. F-Plan-Änderung Stand 2022-02-07

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Abschließender Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“ der Gemeinde Bimöhlen

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

    der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg
     


abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 01.03.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen

 

vom 01.03.2022, TOP  _______ (bitte die TOP Nr eintragen)


 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt

 

die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

 

 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

     
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

2022-02-08 20220207 FNP 7. Ä Bimöhlen Planzeichnung pdf

2022-02-08 20220207 FNP 7. Ä Begründung pdf

2022-02-08 FNP 7. Änd. Anlage 1 Raumordnerische Abstimmung entlang der A7 pdf

2022-02-08 FNP 7. Änd. Anlage 2 Sichtbarkeitsanalyse pdf

2022-02-08 20220207 Bimöhlen BP8_7 Ä FNP_Umweltbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-02-08 220207 FNP 7. Ä Bimöhlen-Planzeichnung (855 KB)      
Anlage 2 2 2022-02-08 220207 FNP 7. Ä. Begründung (2805 KB)      
Anlage 3 3 2022-02-08 FNP 7. Änd. Anlage 1 Raumordnerische Abstimmung entlang A7 (4758 KB)      
Anlage 4 4 2022-02-08 FNP 7. Änd. Anlage 2 Sichtbarkeitsanalyse (3763 KB)      
Anlage 5 5 2022-02-08 220207 Bimöhlen BP 8_7 Ä FNP_Umweltbericht (2663 KB)      
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