Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2022/168  

Betreff: B8 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet "südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg" nach § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
01.03.2022 
19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-02-08 220207 BP 8 Bimöhlen-Planzeichnung  
2022-02-08 220207 BP 8 Begründung  
2022-02-08 BP 8 Anlage 1 VEP  
2022-02-08 BP 8 Anlage 2 Blendgutachten  
2022-02-08 BP 8_Umweltbericht Anlage Biotoptypenkarte  
2022-02-08 220207 Bimöhlen BP 8_7 Ä FNP_Umweltbericht  

Sachverhalt:

 

Sofern die Abwägung über die Einwendungen zum F-Plan Bimöhlen, 7. Änderung und zum B-Plan 8 (Solarpark) erfolgt ist, kann der Satzungsbeschluss zum B-Plan 8 gefasst werden.

 

Stand der Vorlage 03.02.2022 1855 Uhr Scheunemann

Ergänzt um die endgültigen Planunterlagen am 10.02.2022 1030 Uhr Scheunemann

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 01.03.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen

vom  01.03.2022, TOP  ________ (bitte eintragen)


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen): Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

2022-02-08 20220207 BP 8 Bimöhlen Planzeichnung pdf

2022-02-08 20220207 BP 8 Begründung pdf

2022-02-08 BP 8 Anlage 1 VEP pdf

2022-02-08 BP 8 Anlage 2 Blendgutachten pdf

2022-02-08 BP 8_Umweltbericht Anlage Biotopenkarte pdf

2022-02-08 20220207 Bimöhlen BP 8_7 Ä FNP_Umweltbericht pdf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-02-08 220207 BP 8 Bimöhlen-Planzeichnung (845 KB)      
Anlage 2 2 2022-02-08 220207 BP 8 Begründung (2825 KB)      
Anlage 3 3 2022-02-08 BP 8 Anlage 1 VEP (2849 KB)      
Anlage 4 4 2022-02-08 BP 8 Anlage 2 Blendgutachten (7427 KB)      
Anlage 5 5 2022-02-08 BP 8_Umweltbericht Anlage Biotoptypenkarte (687 KB)      
Anlage 6 6 2022-02-08 220207 Bimöhlen BP 8_7 Ä FNP_Umweltbericht (2663 KB)      
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