Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2022/335  

Betreff: F26 - Beratung und Beschlussfassung über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich "Scheeperredder"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
22.02.2022 
22. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Bereich Scheeperredder ist durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009 überplant worden.

 

 

Stand der Vorlage 08.02.2022 10:57 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bereich Scheeperredder ist durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009 überplant worden. Nun sollen die Planungsziele der Gemeinde Großenaspe evtl. angepasst werden. Hierzu wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Planungsabsichten müssten im Aufstellungsbeschluss definiert werden.

 

 

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 


 

  1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 26. Änderung aufgestellt, die
r das Gebiet Scheeperredder Kieskuhle (oder genauere Bezeichnung)

folgende Änderungen der Planung vorsieht: ____________________ (bitte eintragen)

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro beauftragt werden.
    Bitte Planungsbüro benennen: ___________________________

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung, Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist eine Regelung mit dem Eigentümer zu treffen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

 

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

_______________________________

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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