Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2022/336  

Betreff: B28 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Scheeperredder"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
22.02.2022 
22. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Bereich Scheeperredder, der 2009 im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe aufgenommen wurde, wurde noch kein Bebauungsplan aufgestellt. Sofern die Gemeide nun den Bereich weiter überplanen möchte, müsste evtl auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Stand der Vorlage 08.02.2022 12:38 Uhr Scheunemann

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

  1. r das Gebiet „Scheeperredder Kieskuhle (Bitte Bezeichnung ergänzen_________________________ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
     

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Bitte Planungsziele eintragen: _____________________________________

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das folgende Planungsbüro beauftragt werden:
    bitte Planungsbüro eintragen: ____________________________________________
    .

     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

     
  5. Da die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung, Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
    Hier bitte entsprechende Passagen streichen.

 

  1. Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen ____________________________________________________________________________________________

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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