Vorlage - VO/10/2022/116
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Hardebek hat eine Satzung über die im Zusammenhang bebaute Ortslage nach § 34 BauGB.
Das Gebiet der Ortslage kann über das Geoportal eingesehen werden:
Ortslagensatzung mit dem Abrundungsbereich Hauptstraße:
http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_01X_SP.pdf
Ortslagensatzung mit dem Bereich Schulstraße:
Planzeichnung: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_02X_SP.pdf
Begründung: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_02X_SB.pdf
Satzung: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_02X_ST.pdf
Nun stellt sich die Frage, ob evtl. für das gesamte Gebiet oder auch nur für einen Teil ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.
Die Gemeindevertretung soll hierzu beraten und bei Bedarf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.
Es wäre auch schon zu überlegen, welches Planungsbüro die Planung übernehmen sollte.
Stand der Vorlage: 2022-03-03 1547 Uhr Scheunemann in Absprache mit Bürgermeister Wilczek.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hardebek fasst den Grundsatzbeschluss, für das gesamte Gemeindegebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Gemeinde Hardebek will hierzu die Planungsideen mit dem Planungsbüro des Kreises Segeberg absprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: