Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/10/2022/116  

Betreff: B 4 - Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde Hardebek zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hardebek Entscheidung
06.04.2022 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hardebek hat eine Satzung über die im Zusammenhang bebaute Ortslage nach § 34 BauGB.

Das Gebiet der Ortslage kann über das Geoportal eingesehen werden:

 

Ortslagensatzung mit dem Abrundungsbereich Hauptstraße:

http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_01X_SP.pdf

 

Ortslagensatzung mit dem Bereich Schulstraße:

Planzeichnung: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_02X_SP.pdf

Begründung: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_02X_SB.pdf

Satzung: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/033_000X_02X_ST.pdf

 

 

Nun stellt sich die Frage, ob evtl. für das gesamte Gebiet oder auch nurr einen Teil ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.

Die Gemeindevertretung soll hierzu beraten und bei Bedarf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.

 

Es wäre auch schon zu überlegen, welches Planungsbüro die Planung übernehmen sollte.

 

 

Stand der Vorlage: 2022-03-03 1547 Uhr Scheunemann in Absprache mit Bürgermeister Wilczek.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hardebek fasst den Grundsatzbeschluss, für das gesamte Gemeindegebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Gemeinde Hardebek will hierzu die Planungsideen mit dem Planungsbüro des Kreises Segeberg absprechen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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