Vorlage - VO/09/2022/110
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Sachverhalt:
Aufgrund von geänderten und zusätzlich zu erbringenden Planungsleistungen im Zuge der Kanalsanierung 2. BA in der Hauptstraße ist der bestehende Ingenieurvertrag im Nachgang entsprechend anzupassen. Zum einen wurde in der Hauptstraße nach Entscheidung in der Gemeindevertretung der straßenbegleitende Gehweg zusätzlich ausgebaut. Des Weiteren wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.09.2021 der Beschluss gefasst, dass die Firma Gottwald im Nachgang zu den Arbeiten in der Hauptstraße den Auftrag für den Ausbau der Straße Osterfeld erhalten soll. Die entsprechenden Angebote für die ergänzenden Planungsleistungen sind in der Anlage beigefügt. Die Honorarkosten teilen sich hiernach wie folgt auf:
a) für die Kanalsanierung in der Hauptstraße 2. BA: 108.112,32 € (brutto) und
b) für den Ausbau des Gehweges entlang der Hauptstraße und dem Ausbau der Straße Osterfeld 30.657,36 € (brutto).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den bestehenden Ingenieurvertrag für die Kanalsanierung in der Hauptstraße, 2. BA aufgrund der geänderten und zusätzlichen Planungsleistungen gemäß der vorliegenden Angebote (Anlage) anzupassen.
Die Honorarkosten betragen
a) für die Kanalsanierung in der Hauptstraße 2. BA: 108.112,32 € (brutto) und
b) für den Ausbau des Gehweges entlang der Hauptstraße und dem Ausbau der Straße Osterfeld 30.657,36 € (brutto).
Finanzielle Auswirkungen:
Honorarkosten für die Kanalsanierung in der Hauptstraße 2. BA in Höhe von 108.112,32 € (brutto) und Honorarkosten für den Ausbau des Gehweges entlang der Hauptstraße und dem Ausbau der Straße Osterfeld in Höhe von 30.657,36 € (brutto).
Anlage/n: