Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2022/152  

Betreff: B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
28.03.2022 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-03-16 0842 TÖB Abwäg.-Vorschl. BauGB 4.1 pdf  

Sachverhalt:

Stand der Vorlage 14.03.2021 15:05 Uhr Scheunemann,

ergänzt 15.03.2021 10:05 Uhr Scheunemann

erneute Ergänzung am 16.03.2022 09:11 Uhr um den Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Kistenmacher und Berner vom 16.03.2022 08:42 Uhr, Scheunemann

 

 

Vom Planungsbüro Kistenmacher und Berner wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, 1 BauGB beteiligt. Die Stellungnahmen der TÖB wurden in der nachfolgenden Tabelle vom Amt Bad Bramstedt-Land (Scheunemann) für die Abwägung durch die Gemeinde Armstedt am 28.03.2022 vorbereitet.

Ein Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro wurde am 16.03.2022 08:42 Uhr

geschickt.

Der Abwägungsvorschlag wird auf der Sitzung vom Planungsbüro erörtert und muss dann entsprechend in die Tabelle eingetragen werden.

 

Die Abwägung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung (sowohl Öffentlichkeit als auch Träger öffentlicher Belange) ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde im Bauleitplanverfahren den nächsten Schritt (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) beschließen kann und sich dann evtl. nach beschlossener Änderung der Planunterlagen durch Einwendungen die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3, Abs 2 BauGB und die zweite Beteiligungsrunde der TÖB nach § 4 Abs 2 BauGB anschließen kann.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Erläuterungen:

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 26.01.2022 vom Planungsbüro angeschrieben und um Stellungnahme zum B-Plan 3 der Gemeinde Armstedt gebeten.

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sollten der Tabelle zu entnehmen sein.

Das Planungsbüro hat am 16.03.2022 08:42 Uhr den Abwägungsvorschlag geschickt.

Diese Übersicht ist der Anlage beigefügt.

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)

 

wurden Anregungen seitens der Öffentlichkeit und durch die Träger öffentlicher Belange vorgebracht.

 

Die Anregungen von Privatpersonen wurden berreits am 25.10.2021 durch die Gemeindevertretung Armstedt abgewogen.

 

 

Die Einwendungen / Stellungnahmen / Rückmeldungen der TÖs nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 28.03.2022 wie folgt abgewogen:

 

 

Datum der Stellungnahme, Az.

Absender (TÖB)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

2022-01-31

Gemeinde Hasenkrug

Nachbargemeinde

Keine Anregungen oder Hinweise

Keine Abwägung erforderlich

2022-01-25

Gemeinde Hardebek

Nachbargemeinde

Keine Anregungen oder Hinweise

Keine Abwägung erforderlich

 

Ministerium für Inneres,

ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

des Landes SH

Abteilung IV 52 Städtebau u. Ortsplanung, Städtebaurecht

Postfach 1725

24171 Kiel

 

Steht noch aus !!!!

Steht noch aus !!!!

 

Ministerium für Inneres,

ländliche Räume u. Integration

des Landes SH

Abteilung IV 6 Landesplanung

Postfach 1725

24171 Kiel

 

 

 

 

2022-02-16

Kreis Segeberg, Der Landrat, Kreisplanung

Zu der o.g. Planungsanzeige nehme ich wie folgt Stellung:

Zu der angezeigten Planungsabsicht bestehen aus ortsplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Diese Stellungnahme ergeht im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 1 Abs 4 BauGB und ersetzt nicht meine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Wirtschaftsministerium

 

 

Denkmalamt SH

 

 

Archäologisches LA

 

 

Landwirtschaftskammer SH

 

 

2022-02-01 10:26 Uhr LBV Itzehoe

Sie haben mich mit Mail vom 24.01.2022 zur Bauleitplanung beteiligt. Für die Erstellung meiner Stellungnahme bitte ich um Hergabe einer Papierausfertigung an u.g. Adresse (Itzehoe)

 

 

Frage: Wurde Papierausfertigung verschickt und wurde Stellungnahme abgegeben?

 

Lt. handschriftlicher Notiz: 02.02.2022 erl. Be.

 

Stellungnahme steht noch aus

 

 

2022-02-22 LLUR Lübeck, Technischer Umweltzschutz, Regionaldezernat Südost

Gegen die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes bestehen keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken.

Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

LLUR Itzehoe

 

 

 

 

SH Netz Netzcenter Kaltenkirchen

 

 

 

2022-01-26

Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck

Die Telekom Deutschland GmbH ( nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

 

Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen die o.a. Planung haben wir keine Bedenken.

 

Nach derzeitigem Stand beabsichtigt die Telekom den Plan nicht zu versorgen.

 

 

Keine Abwägung erforderlich

2022-01-31

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Neumünster

 

Untere Forstbehörde

Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 LWaldG ist nach Lage der Dinge betroffen.

 

Der gesetzlich vorgeschriebene Waldabstand wird in der Planung eingehalten.

Von meiner Seite bestehen daher keine forstbehördlichen Bedenken zum vorliegenden Bebauungsplan.

Information zum Waldabstand wird zur Kenntnis genommen.

Sofern der Waldabstand weiterhin eingehalten wird, wird die Stellungnahme der Unteren Forstbehörde Bestand behalten.

 

 

2022-02-01 10:20 Uhr

WBV Mittleres Störgebiet, Brokstedt

Wir bestätigen nochmals den Eingang Ihrer Mail in o.g. Angelegenheit. Hinsichtlich der Betroffenheiten unseres Verbandes zum geplanten B-Plan Nr. 3 verweisen wir auf die Ihnen bereits vorliegende Stellungnahme vom 16.12.2020.

 

Stellungnahme vom 16.12.2020 hier eingefügt.

 

Stellungnahme des WBV Mittleres Störbegbiet vom 16.12.2020

Seitens des WBV grundsätzlich keine Bedenken

Der WBV Mittleres Störgebiet ist in der Gemeinde Armstedt versorgungspflichtig. Die TW-Versorgung des geplanten Bebauungs-planes Nr. 3 durch den WBV über das WW Brokstedt ist prinzipiell möglich. Der guten Ordnung halber erlauben wir uns jedoch auf folgende Aspekte hinzuweisen und bitten diese im Zuge der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen wird ersichtlich, dass die Dorfstraße von Haus Nr. 57 bis Ende der geplanten Bebauung aufgrund der erforderlichen Leitungsneuverlegungen komplett erneuert wird und im Zuge dessen sich die Bestandsbreite von derzeit 3,00 m auf insgesamt 4,00 m erhöht! Gleichzeitig wird auf der Westseite der Dorfstraße ein überfahrbarer Gehweg von 2,12 m hergestellt. Letztendlich bedeutet dieser Eingriff in die vorhandene Infrastruktur für den WBV, dass unsere vorhandenen Versorgungs-leitungen dauerhaft überbaut werden, somit im vorwege den neuen Verhältnissen anzupassen sind und zukünftige Arbeiten an unserem Netz nur mit deutlich erhöhtem Aufwand durchführbar sind!

Unter Zugrundelegung dieser Prämisse kann und wird der WBV der vorliegenden Bauleitplanung nur zustimmen, wenn neben der beschriebenen Leitungsneuverlegung für Schmutzwasser, Gas etc. auch die Versorgungsleitungen für Trinkwasser erneuert werden. Die damit verbundenen Kosten sind aus unserer Sicht durch den Verursacher zu tragen und kalkulativ den Gestehungskosten des zukünftigen B-Planes zuzuordnen.

Nähere Einzelheiten zur technischen Konzeption der erforderlichen TW-Versorgungsleitungen sind dem als Anlage beigefügten Übersichtslageplan zu entnehmen.

Des Weiteren ist unter Pkt. 4.3.2 der Begründung zum B-Plan Nr. 3 aufgeführt, dass die Löschwasserversorgung des neuen Bebauungsplanes durch den WBV sichergestellt wird. Mit Verweis auf den § 2 des Brandschutzgesetzes des Landes SH müssen wir darauf hinweisen, dass die Aufgabe der Trinkwasserversorgung nicht das Thema der Löschwasserversorgung umfasst. Die Löschwasserversorgung ist grundsätzlich eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Siehe hierzu auch § 5a der Wasserbezugsrichtlinie des WBV bzw. DVGW Arbeitsblatt W 405. Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

Für die Gesamtabwicklung des Projektes sind im weiteren Verlauf der Maßnahme aus Sicht des WBV noch folgende Punkte zu beachten:

Zwischen der Gemeinde Armstedt und dem WBV ist ein Vertrag zu schließen, der die eindeutige Festlegung zur Übertragung der Aufgabe und Erstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Wasserversorgungsanlage im zukünftigen B-Plan beinhaltet.

Die Kosten für Ingenieurleistungen, Herstellungskosten zur Anpassung der vorhandenen Infrastruktur als auch der Hauptleitungen im eigentlichen B-Plan, sowie der Kosten für die Bauüberwachung sind durch die Gemeinde zu tragen (Verursacherprinzip).

Sämtliche Leitungen sind im öffentlichen Bereich zu verlegen. Eine eindeutige Grenzfeststellung vor Beginn der Baumaßnahme ist zwingend erforderlich.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass konzeptionell vorgesehene Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen nicht im Bereich der Rohrleitungstrassen vorzusehen sind! Entsprechend den DVGW Richtlinien, Arbeitsblatt GW 125, - Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen – sind Leitungstrassen grundsätzlich von Baumpflanzungen fernzuhalten! Wir bitten um Berücksichtigung bei der Entwurfsbearbeitung bzw. auch bei der Auswahl der Gehölze.

Der WBV legt Wert darauf als Auftraggeber zu fungieren, um die Einhaltung der Wasserbezugsrichtlinien des Verbandes bzw. die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen, wie z. B. der DVGW Richtlinien, der AVBWasserV etc. sicherzustellen. Die Ausschreibung der Wasserversorgungsanlagen hat somit gesondert auf der Grundlage des zwischen Gemeinde und WBV zu schließendem Vertrag unter Federführung des WBV zu erfolgen.

 

Siehe Abwägung vom 22.03.2021 TOP 9

 

Der Hinweis wird beachtet und in der nachfolgenden Erschließungsplanung berücksichtigt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Löschwasserversorgung ist eine Aufgabe der Gemeinde und wird entsprechend geregelt. Die Lage und die Anzahl der Hydranten werden mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt und in der nachfolgenden Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

Wird im nachfolgenden Erschließungsentwurf einvernehmlich geregelt.

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wird zur Kenntnis genommen, die ausgewiesenen Bäume sind Bestand des vorhandenen Knicks und werden weiterhin erhalten. Die Verlegung von zusätzlichen Schutzrohren wird mit der Erschließungsplanung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ausschreibung der Wasserversorgungsanlagen ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Sie ist nachfolgend im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

 

Noch weiter ….

2022-02-01 10:20 Uhr

WBV Mittleres Störgebiet, Brokstedt

 

Nach Durchsicht der uns aktuell vorgelegten Begründung zum B-Plan ist jedoch festzustellen, dass die Lage des geplanten Gehweges sich verändert hat und dieser nunmehr auf der Ostseite vorgesehen ist.

Wir bitten in der Erschießungsplanung zu berücksichtigen, dass die neu zu verlegende TW-Transportleitung da 110 sich somit im Bereich des neues Gehweges befindet.

 

Abwägung erforderlich !

 

Bitte klären, ob der Gehweg auf die Westseite oder Ostseite gelegt wird.

(WBV Brokstedt und Verkehrsbehörde)

 

Die vorhandene Wasserleitung wird durch die Umplanung des Gehweges im wassergebundenen Bankett bzw. unter den Parkplätzen liegen.

 

Die genaue Lage wird einvernehmlich in der nachfolgenden Erschließungsplanung festgelegt.

 

Die hydraulische Berechnung ist Sache der Erschließungsplanung, nicht der Bauleitplanung.

Noch weiter ….

2022-02-01 10:20 Uhr

WBV Mittleres Störgebiet, Brokstedt

Des Weiteren möchten wir hinsichtlich der für Löschwasserzwecke festgeschriebene Wassermenge (Pkt. 4.3.2.) hinweisen, dass der genannte Wert von 48 m³/h nach unseren Unterlagen zwar vor Ort zur Verfügung stehen sollte. Um jedoch einen rechtssicheren Nachweis dessen zu erhalten, empfehlen wir der Gemeinde, einen entsprechenden hydraulischen Nachweis erstellen zu lassen.

 

Der hydraulische Nachweis ist zu erstellen, um die Löschwassermenge von 48 m³/h nachzuweisen

Noch weiter ….

2022-02-01 10:20 Uhr

WBV Mittleres Störgebiet, Brokstedt

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Für mögliche Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Der WBV Brokstedt wird auch bei der weiteren Planung berücksichtigt.

2022-02-02 7:01 Uhr Gemeinde Brokstedt über Amt Kellinghusen

Die Gemeinde Brokstedt hat keine Einwände gegen die Bauleitplanung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt

Keine Abwägung erforderlich

WZV Kreis Segeberg

 

 

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:

Tiefbau, Untere bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Branschutz, Kreisplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Wasser-Boden-Abfall für die SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, AG Abfall, SG Geothermie, Umweltbezogener gesundheitsschutz, Sozialplanung, Verkehrsbehörde.

Im einzelnen in der Tabelle aufgeführt:

 

 

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Tiefbau:

Keine Betroffenheit

 

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Untere Bauaufsichtsbehörde:

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Vorbeugender Brandschutz:

Die brandschutztechnische Stellungnahme zur 1. Beteiligung behält weiterhin ihre Gültigkleit.

 

Stellungnahme und Abwägung aus der ersten Beteiligungsrunde zum verfahren nach § 13 B BauGB ist beizufügen:

 

 

!!!!!!!!

Abwägung erforderlich

Kreis Segeberg.

Postfach 1322

23795 Bad Segeberg

vom 21.12.2020

 

Vorbeugender Brandschutz

Bei der Anordnung der Hydranten zur Löschwasserversorgung sind die Anforderungen des DVGW Arbeitsblatt W 405 und W 400-1 zu beachten. Die Entnahmestellen sind in einem Abstand von maximal 75m zur Zufahrt der Objekte herzustellen. Daraus ergibt sich ein Hydrantenabstand von maximal 150m.

 

Die Anordnung der Hydranten wird in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr im Erschließungsentwurf geregelt.

 

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Kreisplanung:

Keine Anregungen

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Untere Denkmalschutzbehörde:

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Untere Naturschutzbehörde: Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Wasser-Boden-Abfall für die SG Abwasser:

 

Sofern das Niederschlagswasser entsprechend der Begründung Abschnitt 4.3.4.2 „Oberflächenentwässerung“ zur Versickerung gebracht wird, bestehen zum Vorhaben keine Bedenken.

 

Der Abschnitt 4.3.4.1. „Schmutzwasserentsorgung“ ist dahingehend zu korrigieren, dass lediglich das anfallende häusliche Schmutzwasser dem öffentlichen Kanal und damit der Klärteichanlage der Gemeinde zugeführt wird.

 

Hinweise: Die Versickerung des gesammelten Niederschlagswasser hat sich an den Vorgaben des DWA-Arbeitspblattes DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur versickerung von Niederschlagswasser zu orientieren.

Auf den Einzelgrundstücken ist die flächenhafte Versickerung (Sickermulden / Sickerflächen) über die belebte Bodenzone der unterirdischen Versickerung vorzuziehen. Hofflächenwasser sowie Niederschlagswasser von kupfer- und zinkgedeckten Dachflächen ist grundsätzlich über die belebte Bodenzone in Form von Sickermulden / Sickerflächen zu versickern.

!!!!!!!!

Abwägung erforderlich

 

Das anfallende Niederschlagswasser wird versickert, der Nachweis wird im Erschließungsentwurf geführt.

 

Der Abschnitt 4.3.4.1 der Begründung wird dahingehend geändert, dass nur das häusliche Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.

 

Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt, damit die zukünftigen Erwerber/Bauherren informiert sind.

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Wasser-Boden-Abfall für die SG Gewässerschutz:

 

Hinweis zur Knick-Ersatzanpflanzung auf Flurstück Nr. 59/1 in Flur 1, Armstedt: Gem. Zeichnung soll die Anlage nach Westen bis an ein Gewässer heranreichen. Für die Erfüllung der Unterhaltungspflicht des Gewässers ist der Wasser- und Bodenverband Quarnstedt zuständig. Das Gewässer wird unter der Bezeichnung „K“ in seinem Anlagenverzeichnus geführt.

Gemäß der rechtskräftigen Satzung des verbandes (s.hier ….Hinweis auf Satzung WBV Quarnstedt) insb. § 6 Abs 1 und 4, sind solche Anpflanzungen u.ä. Erschwernisse der Gewässerunterhaltung grundsätzlich unzulässig. Die vorggesehende Knickneuanlage sollte entsprechend nach Osten vom Gewässer abgerückt sein. Mit einem zur verbandssatzung konformen Abstand zum Gewässer, der bitte auch auf der Zeichnung zu bemaßen ist. Ich weise darauf hin, dass der Verband im Falle der unveränderten Umsetzung der zum B-Plan zugehörigen Knickneuanlage diesen in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lasssen kann.

 

!!!!!!!!

Abwägung erforderlich

 

Die Knickneuanlage wird im Abstand von 5,0 m zum Gewässer enden, so dass eine Unterhaltung durchgeführt werden kann, die Bemaßung wird ergänzt, der Abstand ist bereits in der Planung enthalten.

 

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Wasser-Boden-Abfall für die SG Bodenschutz:

 

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Wasser-Boden-Abfall für die SG Grundwasserschutz:

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Wasser-Boden-Abfall für AG Abfall

 

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Wasser-Boden-Abfall für die SG Geothermie

 

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Umweltbezogener Gesundheitsschutz:

 

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Sozialplanung:

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

Noch weiter:

2022-03-07 Kreis Segeberg, Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz

Verkehrsbehörde.

 

Durch den B-Plan Nr. 3 soll in der Gemeinde Armstedt Wohnraum geschaffen werden. Zur Erschließung ist eine Verbreiterung der bestehenden Straße von derzeit 3,00 m auf 4,00 m sowie ein 2,00 m breiter, überfahrbarer Fußweg vorgesehen.

Durch diese Planung ist bei Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen immer eine Mitbenutzung des überfahrbaren Fußweges zwingend notwendig. Dies widerspricht jedoch der StVOm, wonach Fußwege nicht befahren weden dürfen. Zudem wird den Fußgöängern, hier insbesondere Kindern und älteren Personen, eine trügerische Sicherheit des Fußweges suggeriert, die nicht besteht. Des Weiteren ist hier von landwirtschaftlichem Verkehr auszugehen, der dann ebenfalls im Begegnungsverkehr den Fußweg überfahren muss.

 

Diese Planung ist dringend zu überdenken, da hier eine rechtswidrige Situation geschaffen würde, die ursächlich zu einer Verkehrsgefährdung für Fußgänger führen könnte. Mit verkehrsrechtlichen Mitteln ist im Nachhinein keine „Heilung“ mehr möglich, wie Erfahrungen an anderer Stelle gezeigt haben.

 

!!!!!!!!

Abwägung erforderlich

 

Bitte klären, ob der Gehweg auf die Westseite oder Ostseite gelegt wird.

(WBV Brokstedt und Verkehrsbehörde)

 

 

Der geplante Gehweg wird auf die Westseite hinter die Sickermulden verlegt.

 

Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 4,0 bzw. 4,5 m hergestellt und durch die unmittelbar angrenzenden geplanten Parkplätze, die auf die Ostseite verlegt werden, sowie die bestehende Bauminsel eingeengt.

Dazwischen wird sie auf 4,50 m Breite hergestellt, mit einem Bankett von 2,0 m Breite.

Mit den Einengungen der Ostseite soll die Fahrgeschwindigkeit auf der abfallenden Strecke begrenzt werden.

Ausweichstellen bzw. Haltepunkte sind in den Zwischenbereichen möglich.

Keine weiteren Einwendungen / Stellungnahmen Stand 14.03.2022, Scheunemann

 

 

Abwägungen ergänzt am 16.03.2022 09:46 Uhr Scheunemann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Träger öffentlicher Belange sind von dem Abwägungsergebnis zu informieren.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

 

Nicht in Allris rein

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann / Frau Schröder prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Übersicht der Einwendungen mit Abwägungsvorschlag:

2022-03-16 0842 TÖB Abwäg.-Vorschl. BauGB 4.1 pdf

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-03-16 0842 TÖB Abwäg.-Vorschl. BauGB 4.1 pdf (254 KB)      
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